DER WEG ZU GERADEN ZÄHNEN

Unser Behandlungs­ablauf

1. termin

Neuaufnahme

Der Patient und die Eltern werden vom Kieferorthopäden über die Hauptprobleme der Zahn- und Kieferfehlstellung sowie über die möglichen Behandlungsmethoden, den Zeitpunkt und die Dauer der Behandlung informiert.
2. termin

Anfangs­dokumentation

Falls eine Behandlung sinnvoll oder notwendig ist und Sie damit einverstanden sind, werden in einem folgenden Termin die notwendigen kieferorthopädischen Planungs- und Behandlungsunterlagen erstellt: Digitale Gebissmodelle mittels Intraoralscanner, Röntgenbilder (Fern- und Panoramaröntgen) und Fotos. Diese dienen der genauen Problemanalyse, Behandlungsplanung und Dokumentation.
3. termin

Besprechung

Der dritte Termin dient der Besprechung mit dem Patienten und den Eltern. Dabei werden die kieferorthopädischen Probleme anhand der vorliegenden Unterlagen genau erläutert, und die geplante kieferorthopädische Behandlung mit den entsprechenden Zahnspangen wird vorgestellt und erklärt. Zusätzlich erfolgt die Abgabe einer schriftlichen Kostenorientierung.

Unser Anliegen ist es, Sie individuell zu beraten und gemeinsam mit Ihnen die optimale Behandlungsmethode festzulegen. In einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre möchten wir sicherstellen, dass Sie sich sowohl fachlich als auch menschlich bestens betreut fühlen.

Die kieferorthopädische Behandlung beginnt erst nach dem Einverständnis des Patienten und der Eltern.

"Eine sorgfältige Diagnostik ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung."

Dr. med. dent. Andreas Spörri I Fachzahnarzt für Kieferorthopädie CH

Dauer einer behandlung

Schritt für Schritt zum perfekten Lächeln

Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Behandlungsdauer hängt jedoch sehr vom Ausprägungsgrad der Fehlstellung ab.
Die Mitarbeit und das Wachstum des Patienten haben ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer.

Komplexe Fälle benötigen manchmal auch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen zahnärztlichen oder ärztlichen Fachbereichen.

Vor allem bei Erwachsenen sind je nach Problemstellung manchmal kombinierte – kieferorthopädische und kieferchirurgische, eventuell auch parodontale oder prothetische Massnahmen für eine Behandlung notwendig.

Dauer einer Behandlung
Stabilisierung des Behandlungsresultates
GERADE ZÄHNE, ein leben lang

Stabilisierung des Behandlungs­resultates

Nach Abschluss der Behandlung und Erreichung des Behandlungsziels ist es entscheidend, die Zahnbögen in ihrer Endposition zu halten.
Hier kommt ein sogenannter "Retainer" zum Einsatz: ein düner Draht, der an der Rückseite der oberen und unteren Frontzähne festgeklebt wird und von aussen nicht sichtbar ist. Der Retainer dient dazu, zu verhindern, dass sich die Zähne im Laufe des Lebens wieder verschieben.

Alternativ zu einem festsitzenden Drahtretainer kann nachts eine Kunststoffschiene, wie beispielsweise der Vivera Retainer, getragen werden.

Diese Massnahmen zielen darauf ab, das langfristige Ergebnis der kieferorthopädischen Behandlung zu sichern und Rezidive zu vermeiden.

Preise & Tarife

Kosten einer Zahnspange

Die Kosten hängen von den gewählten Behandlungsmitteln, der Behandlungsdauer und dem Schweregrad ab. Dabei berücksichtigen wir individuelle Bedürfnisse und Wünsche.
Für jeden Fall wird ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Kostenträger

Normalerweise müssen die Kosten für die Behandlung vom Patienten getragen werden. Falls eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese einen Teil der Kosten.
Es ist ratsam, frühzeitig eine solche Zusatzversicherung für Kinder abzuschliessen.

Bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädische und mögliche kieferchirurgische Behandlung von der Invalidenversicherung übernommen. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Geburtsgebrechens, das in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgeführt und genau definiert ist.

In unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie wird nach Erstellung der Anfangsdokumentation bei jedem Patienten geprüft, ob eine IV-Berechtigung vorliegt.

Tarif

Aktuelle Taxpunktwerte in unserer Praxis :

  • Vertraglich festgelegter Sozialversicherungstarif (IV, SUVA): CHF 1.00
  • Privatpatiententarif: CHF 1.05

Die Behandlungen werden schrittweise und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt.
Auch Ratenzahlungen sind möglich.

Weitere Informationen unter: SSO.ch