Neuaufnahme
Besprechung
Erst jetzt -mit dem Einverständnis des Patienten und der Eltern- wird mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen.
"Eine sorgfältige Diagnostik ist der Schlüssel einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung."
Dr. med. dent. Andreas Spörri
Schritt für Schritt zum perfekten Lächeln
Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Behandlungsdauer hängt jedoch sehr vom Ausprägungsgrad der Fehlstellung ab. Kurze Behandlungen können sich auf wenige Monate beschränken. Schwierige Behandlungen können auch drei Jahre überschreiten, länger als vier oder fünf Jahre sind jedoch eine grosse Ausnahme.
Die Mitarbeit des Patienten hat zudem einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer.
Komplexe Fälle benötigen manchmal auch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen zahnärztlichen oder ärztlichen Fachbereichen.
Vor allem bei Erwachsenen sind je nach der Problemstellung manchmal kombinierte – kieferorthopädische und kieferchirurgische, eventuell auch parodontale oder prothetische Massnahmen für eine Behandlung notwendig.

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Ist das Behandlungsziel erreicht müssen die Zahnbögen in ihrer Endposition gehalten werden. Häufig wird der Frontzahn-Retainer verwendet: ein dünner Draht der an der Rückseite der oberen und unteren Frontzähne festgeklebt wird.
Leider ist es so, dass nach Zahn- und Kieferbewegungen ein erhöhter Rückfallsdruck vorhanden ist. Niemand kann mit Sicherheit voraussagen, ob sich die Zähne nach dem Loslassen langfristig verschieben werden. Für eine Prognose ist mindestens die Kenntnis über die Zahnstellung vor der Behandlung notwendig. Bei optimaler Frontzahnrelation kann angenommen werden, dass die obere Zahnreihe durch die untere stabilisiert wird. Je nach Ansprüchen des Patienten sollte der untere Frontzahnbogen gestützt bleiben, das heisst der Retainer wird belassen.
Kosten & Tarife
Behandlungskosten
Kostenträger
Bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädische und die allfällige kieferchirurgische Behandlung von der Invalidenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.
In unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie wird nach dem Erstellen der Anfangsdokumentation bei jedem Patienten abgeklärt, ob eine IV-Berechtigung vorliegt.
Tarif
Aktuelle Taxpunktwerte in unserer Praxis :
- Vertraglich festgelegter Sozialversicherungstarif (IV, SUVA): CHF 1.00
- Privatpatiententarif: CHF 1.05
Die Behandlungen werden schrittweise und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt.
Auch Ratenzahlung ist möglich.
Weitere Informationen unter: SSO.ch