Neuaufnahme
Besprechung
Erst jetzt -mit dem Einverständnis des Patienten und der Eltern- wird mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen.
"Eine sorgfältige Diagnostik ist der Schlüssel einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung."
Dr. med. dent. Andreas Spörri I Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Schritt für Schritt zum perfekten Lächeln
Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Behandlungsdauer hängt jedoch sehr vom Ausprägungsgrad der Fehlstellung ab.
Die Mitarbeit und das Wachstum des Patienten haben ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer.
Komplexe Fälle benötigen manchmal auch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen zahnärztlichen oder ärztlichen Fachbereichen.
Vor allem bei Erwachsenen sind je nach Problemstellung manchmal kombinierte – kieferorthopädische und kieferchirurgische, eventuell auch parodontale oder prothetische Massnahmen für eine Behandlung notwendig.

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Ist das Behandlungsziel erreicht müssen die Zahnbögen in ihrer Endposition gehalten werden. Dazu wird ein sogenannter "Retainer" verwendet: ein dünner Draht der an der Rückseite der oberen und unteren Frontzähne festgeklebt wird und von aussen nicht sichtbar ist.
Der Retainer soll verhindern, dass sich die Zähne im Laufe des Lebens wieder verschieben.
Alternativ zu einem festsitzenden Retainer aus Draht, kann nachts eine Kunststoffschiene (Vivera Retainer) getragen werden.
Kosten & Tarife
Behandlungskosten
Es wird für jeden Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.
Kostenträger
Es empfiehlt sich, für Kinder frühzeitig eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.
Bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädische und die allfällige kieferchirurgische Behandlung von der Invalidenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.
In unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie wird nach dem Erstellen der Anfangsdokumentation bei jedem Patienten abgeklärt, ob eine IV-Berechtigung vorliegt.
Tarif
Aktuelle Taxpunktwerte in unserer Praxis :
- Vertraglich festgelegter Sozialversicherungstarif (IV, SUVA): CHF 1.00
- Privatpatiententarif: CHF 1.05
Die Behandlungen werden schrittweise und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt.
Auch Ratenzahlung ist möglich.
Weitere Informationen unter: SSO.ch